News Gesetzgebung März 2009
Gesetzgebung:
März 2009
a) Schornsteinfegerreform
b) Neufassung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
a) Schornsteinfegerreform
Die Reform des Schornsteinfegerwesens ist durch das Gesetz zur Neuregelung des Schornsteinfegerwesens (SchfNG) erfolgt. Ziel der Reform war die Anpassung des Schornsteinfegerrechts an die Vorgaben des Europäischen Gemeinschaftsrechts unter Beibehaltung der hohen Sicherheits- und Umweltstandards. Hierfür musste zum einen das Monopol der Bezirksschornsteinfegermeister aufgehoben, zum anderen aber auch weiterhin eine ausreichende Kontrolle der überprüfungspflichtigen Anlagen gewährleistet werden. Auf dem Schornsteinfegermarkt musste ein hinreichender Wettbewerb geschaffen werden, während den Bezirksschornsteinfegermeistern eine hinreichende Frist zur Vorbereitung auf diesen Wettbewerb eingeräumt werden musste, da sie Vertrauensschutz hinsichtlich ihrer Bestellung genießen.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wurde mit der Reform nicht nur das Gesetz über das Schornsteinfegerwesen (SchfG) geändert, sondern das Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schonsteinfegerhandwerk (SchfHwG) neu geschaffen.
Das SchfG enthält die Übergangsregelungen für die Bezirksschornsteinfegermeister. Seine Änderungen sind daher fast alle gemäß Artikel 4 Abs. 1 SchfNG am 29.11.2008 in Kraft getreten und treten gemäß Artikel 4 Abs. 5 SchfNG mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft. Lediglich der § 57a SchfG, der Regelungen zur Zusatzversorgungen der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger trifft, tritt erst am 1. Januar 2013 in Kraft.
Das SchfHwG enthält die Regelungen zur Schaffung des Wettbewerbs und die dadurch erforderlichen Kontrollsysteme. Seine Regelungen treten - soweit sie nicht die Bezirksschornsteinfegermeister und ihre Versorgung betreffen - erst am 1. Januar 2013 in Kraft. Die Regelungen bezüglich der Bezirksschornsteinfegermeister sind bereits am 29.11.2008 in Kraft getreten.
b) Neufassung der EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Am 13.11.2008 hat die Kommission der Europäischen Gemeinschaft einen Vorschlag zur Neufassung der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden veröffentlicht. Seit dem 16. Januar liegt eine deutsche Fassung des Vorschlags vor. Schon für den 10. Februar war eine erste Beratung in der für Energie zuständigen Arbeitsgruppe des Rates vorgesehen. Ziel ist eine Beschlussfassung bis Ende des Jahres, d. h. noch während der schwedischen Ratspräsidentschaft.
Die aktuell gültige Fassung der Richtlinie stammt vom 16.12.2002. In ihr werden die europarechtlichen Rahmenbedingungen für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (sowohl für den Neubau als auch für den Bestand) festgesetzt. Die Umsetzung der Richtlinie für Deutschland erfolgte u. a. durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV).
Durch die Neufassung der Richtlinie sollen einige Bestimmungen klarer gefasst und vereinfacht werden. Es wird jedoch auch der Anwendungsbereich der Richtlinie erweitert. Der Vorschlag der Richtlinie enthält u. a. folgende Änderungen:
- - Anforderungen an die Mindestenergieeffizienz auch für den Fall, dass eine größere Renovierung erfolgt. (-> In Deutschland bereits jetzt schon in § 9 EnEV umgesetzt),
- - Ausweitung der Verwendung von Energieausweisen,
- - Einführung von Inspektionen von Heizungs- und Klimaanlagen und dazugehöriger Berichte,
- - Einführung eines Kontrollsystems für Energieausweise
- - Bereitstellung eines Berechnungsinstruments zu Vergleichszwecken, mit dem die national/regional festgesetzten Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz hinsichtlich eines kostenoptimalen Niveaus verglichen werden können,
- - Beschränkung der Fördermöglichkeiten
Die bestehende Wahlfreiheit zwischen einem bedarfs- und einem verbrauchsabhängigen Energieausweis wird jedoch nicht beschränkt.
Die BSI hat nach interner Absprache am 03.02.2009 gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) zu dem Vorschlag Stellung genommen.
Den Text des Vorschlags der Neufassung der Richtlinie mit den markierten Änderungen finden Sie im Internet unter http://www.haus-und-grund.net/download.php?dl_resource_id=30076. Die erste Stellungnahme der BSI zu dem Vorschlag finden Sie im Internet unter http://www.haus-und-grund.net/download.php?dl_resource_id=30075.
