News Gesetzgebung Juni 2009
a) Neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI
Am 29. April 2009 hat das Bundeskabinett die 6. Novelle der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieurleistungen (HOAI) verabschiedet. Wesentliche Änderungen sind:
- Der Anwendungsbereich der HOAI wird auf Planungen von im Innland ansässigen Büros beschränkt. Damit wird der allgemeinen Dienstleistungsfreiheit gemäß der europäischen Dienstleistungsrichtlinie Rechnung getragen.
- Mit einem neuen Berechnungsmodell und einem Bonus-Malus-System werden die Honorare von den Baukosten abgekoppelt und Anreize zum kostengünstigen Bauen geschaffen.
- Gutachterliche und beratende Tätigkeiten werden ebenso behandelt wie bei der Rechtsberatung.
- Mit dem Wegfall verbindlicher Stundensätze wird mehr Vertragsfreiheit ermöglicht. Gleichzeitig entste-hen mehr Anreize für die Büros zu wirtschaftlich vernünftigen und marktgerechten kalkulieren.
- Die seit 14 Jahren unveränderten Tafelwerte werden pauschal um 10 % angehoben.
