News Gesetzgebung Juni 2009

 

a) Neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI

Am 29. April 2009 hat das Bundeskabinett die 6. Novelle der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieurleistungen (HOAI) verabschiedet. Wesentliche Änderungen sind:

  • Der Anwendungsbereich der HOAI wird auf Planungen von im Innland ansässigen Büros beschränkt. Damit wird der allgemeinen Dienstleistungsfreiheit gemäß der europäischen Dienstleistungsrichtlinie Rechnung getragen.
  • Mit einem neuen Berechnungsmodell und einem Bonus-Malus-System werden die Honorare von den Baukosten abgekoppelt und Anreize zum kostengünstigen Bauen geschaffen.
  • Gutachterliche und beratende Tätigkeiten werden ebenso behandelt wie bei der Rechtsberatung.
  • Mit dem Wegfall verbindlicher Stundensätze wird mehr Vertragsfreiheit ermöglicht. Gleichzeitig entste-hen mehr Anreize für die Büros zu wirtschaftlich vernünftigen und marktgerechten kalkulieren.
  • Die seit 14 Jahren unveränderten Tafelwerte werden pauschal um 10 % angehoben.