News Gesetzgebung November 2009
b) Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen in Kraft
a) Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen in Kraft
Das umsetzende Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen vom 24.09.2009 ist am 30.09.2009 in Kraft getreten (BGBl. I 2009, S. 3145 ff).
b) Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen in Kraft
Das umsetzende Gesetz zur Begrenzung der Haftung von eherenamtlich tätigen Vereinsvorständen vom 28.09.2009 ist seit dem 3. Oktober 2009 in Kraft (BGBl. I 2009, S. 3161 ff).
c) Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
Am 16.10.2009 hat der Bundesrat der Novellierung der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV) mit Änderungen zugestimmt. Es ist zu erwarten, dass die Bundesregierung die Verordnung in der geänderten Fassung verabschieden wird. Sie soll sieben Wochen nach ihrer Verkündung in Kraft treten.
Mit der Novellierung soll die 1. BImSchV an den Stand der Technik angepasst werden. Der klimaschutzbedingte Ausbau der energetischen Nutzung von Holz und anderen biogenen Brennstoffen führt dazu, dass verstärkt gesundheitsgefährdende Stoffe, wie Feinstaub, freigesetzt werden. Daher sollen die Anforderungen an Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe verschärft und auf Anlagen mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt oder mehr erweitert werden. Die Anforderungen gelten für zu errichtende Anlagen stufenweise: Die erste Stufe gilt mit Inkrafttreten der Verordnung, die zweite Stufe ab Anfang 2015. Bestehende Anlagen müssen die Anforderungen abhängig von ihrer Errichtung erst nach einer Übergangsfrist erfüllen, frühestens jedoch ab Anfang 2015.
Für Einzelraumfeuerungsanlagen gelten eigene Anforderungen. Werden diese nicht erfüllt, müssen die Einzelraumfeuerungsanlagen einem Sanierungsprogramm unterzogen oder außer Betrieb genommen werden. Allerdings sind auch hier lange Übergangsfristen von mindestens fünf Jahren und einige Ausnahmen vorgesehen.
Betreiber handbeschickter Feuerungsanlagen müssen sich zudem bis Ende 2014 von einem Schornsteinfeger hinsichtlich der sachgerechten Bedienung der Anlage sowie der ordnungsgemäßen Lagerung der Brennstoffe beraten lassen. Zudem werden bei zu errichtenden oder geänderten Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe schärfere brandschutztechnische Anforderungen an die Schornsteine festgesetzt.
Einzelheiten zu den wesentlichen Änderungen finden Sie im Internet http://www.hausundgrund.de/download.php?dl_resource_id=30852.
Eine Synopse finden Sie im Internet unter http://www.hausundgrund.de/download.php?dl_resource_id=30853.
d) Novellierung der Trinkwasserverordnung
Am 24. Juli 2009 hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Referentenentwurf zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vorgelegt. Haus & Grund Deutschland hat zu diesem Entwurf im Rahmen der BSI Stellung genommen. Ziel der Novellierung ist zum einen die Anpassung der Trinkwasserverordnung an die fortschreitenden gesundheitlichen Erkenntnisse und die Schließung von Regelungslücken sowie eine Klarstellung und Entbürokratisierung der Verordnung.
Besonders brisant ist hierbei eine geplante Verschärfung der Untersuchungspflichten auf Legionellen in den Warmwasserleitungen, die den Gebäudeeigentümern auferlegt werden sollen. Zudem sollen die Anzeige- und Überwachungspflichten der Eigentümer ausgeweitet und zusätzliche Ordnungswidrigkeitstatbestände eingeführt werden.
Das Gesundheitsministerium hat eine Synopse der Verordnung und deren Anlagen sowie die Verordnungsbegründung zur Verfügung gestellt, die Sie unter den nachfolgenden Links finden. Bitte beachten Sie, dass die Dokumente nur schreibgeschützt geöffnet werden können.
Synopse zur Verordnung: http://www.hausundgrund.de/download.php?dl_resource_id=30784
Synopse zu den Anhängen: http://www.hausundgrund.de/download.php?dl_resource_id=30783
Entwurfsbegründung: http://www.hausundgrund.de/download.php?dl_resource_id=30779
Stellungnahme der BSI zu dem Entwurf: http://www.hausundgrund.de/download.php?dl_resource_id=30782
