Verkehrsrecht
Sie hatten einen Unfall?
Wir können uns in unserem ersten Gespräch auf das Wesentliche konzentrieren, wenn Sie den Aufnahmebogen Unfallrecht ausdrucken und uns ausgefüllt vorab zukommen lassen.
Der aktuell gültige Bußgeldkatalog...
...steht Ihnen als Service des
Deutschen Anwaltvereins zur Verfügung
und ab Januar 2009 auch direkt bei uns in der ab dem 01.02.2009 gültigen Fassung.
Die aktuell gültige Nutzungsausfalltabelle...
Wird bei einem Unfall ein Fahrzeug in der Weise beschädigt, dass der Geschädigte es für
eine bestimmte Zeit nicht nutzen kann, obwohl er es gerne nutzen würde und auch nutzen könnte
(Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit), so hat der Geschädigte einen Anspruch auf eine
Nutzungsausfallentschädigung gem. § 249 BGB. Anstelle von Mietwagenkosten kann der Geschädigte
folgende Beträge für die entgangene Nutzung seines privaten Pkw geltend machen.
(gültig ab 01.05.2006)
